Immer mehr Menschen wollen auch im Urlaub nicht auf ihren lieben Vierbeiner, den Hund, verzichten oder haben zudem auch gar keine Möglichkeit ihren Hund während ihres Urlaubs betreuen zu lassen. Aus diesen Gründen hat sich der Deutsche Tourismusverband zusammen mit „Deine Tierwelt“ etwas einfallen lassen und die sogenannte „Pfoten-Klassifizierung“ eingeführt. Hundefreundliche Unterkünfte können sich auf diese Weise besonders hervorheben lassen, damit Gäste mit Hunden direkt auf diese Unterkünfte aufmerksam werden.
Auch in Meinhard wird die „Pfoten-Klassifizierung“ vom Verkehrsbüro angeboten und durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie HIER
Nach § 50 Abs. 5 BMG (Bundesmeldegesetz), § 42 Abs. 3 BMG sowie § 36 Abs. 2 BMG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, einmal jährlich die Bürger|innen auf Beantragung von Übermittlungssperren aufmerksam zu machen.
Es können folgende Übermittlungssperren schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden:
1. Auskünfte gegenüber öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, der man nicht selbst, aber ein anderes Familienmitglied angehört
2. Auskünfte aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen
3. Auskünfte gegenüber Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
4. Auskünfte gegenüber Adressbuchverlagen
5. Auskünfte an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
· Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren finden Sie
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· Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre finden Sie
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Meinhard ist mit mindestens 6 Mbit Bandbreite versorgt! Einzig Schwebda, dort gibt es auf Grund des nicht flächendeckenden Unitymedia Ausbaus teilweise Einschränkungen.
Breitbandverfügbarkeit in Meinhard (bitte anklicken)
· Informationen zum Giganetz der Deutschen Telekom finden Sie
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· Informationen zum Breitbandausbau von Unitymedia finden Sie
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· Informationen zum Breitbandausbau von Netcom finden Sie
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Die Idee des Seniorensicherheitsberaters in Meinhard kam von Nils-Christian Hartmann (SPD, links). Hier zu sehen mit (v.li.) Ekkehard Ihde, Guido Hasecke (Vorsitzender der Gemeindevertretung), Gerhold Brill (Bürgermeister).
Im März 2016 wurde der vom Landeskriminalamt sogenannte Sicherheitsberater flächendeckend für Seniorinnen und Senioren, kurz „SfS“, eingeführt. Er soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl lebensälterer Menschen zu Hause und im öffentlichen Raum zu stärken. Hintergrund sind immer mehr auftretende Fälle, bei welchen Seniorinnen und Senioren Opfer von Trickdieben werden. Die Seniorensicherheitsberater werden für das Vermitteln von gezielten Verhaltensempfehlungen von der Polizei geschult und auch laufend weitergebildet, um
· Seniorinnen und Senioren vor Kriminalität zu schützen,
· ihre Lebensqualität durch eine Verbesserung des Sicherheitsgefühls zu erhöhen,
· Seniorinnen und Senioren eine größtmögliche Verkehrssicherheit bei Aufrechterhaltung individueller Mobilität zu ermöglichen,
· Hilfe zur Selbsthilfe und Hilfe anderen gegenüber zu aktivieren sowie
· im Bedarfsfall den schnellen Kontakt mit den zuständigen Stellen der Verwaltung oder der Polizei herzustellen.
Herr Ekkehard Ihde ist schon eine Zeitlang als Seniorensicherheitsberater erfolgreich in Meinhard unterwegs. Er hat die Ausbildung zum Seniorensicherheitsberater bei der Polizei Nordhessen erfolgreich absolviert und hat bereits mehrere Weiterbildungslehrgänge besucht. Als erste Gemeinde in Hessen wollen wir diese Dienstleistung für unsere älteren Meinharder Generationen auf eine amtliche Stufe heben und haben am 28. März 2018 Herrn Ekkehard Ihde zum Ehrenbeamten ernannt.
Informationen und Beratungen erfolgen dabei in unterschiedlichen Formen, z. B. anlässlich von Seniorennachmittagen, im Freundes- oder Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, in Vereinen, in Selbsthilfegruppen oder im Rahmen von Infoständen bei Präventionsveranstaltungen.
Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Meinhard, Tel: 0 56 51 - 74 800. Wir werden uns um einen entsprechenden Beratungstermin mit Herrn Ihde kümmern beziehungsweise wird dieser Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Verehrte Bürgerinnen und Bürger, wir weisen darauf hin, dass ab dem 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz gilt. Seitdem werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Seit diesem Jahr gibt es in Meinhard gleich zwei Vereine, die sich dem Wohl der Meinharder Kinder und der Kindergärten widmen und sie finanziell unterstützen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweils Vorsitzenden der Vereine:
Förderverein Meinharder Kinder e. V.: Guido Hasecke
Förderverein Kindergarten Sonnenschein e. V.: Marc Zimmermann
(Kontaktdaten siehe: Freizeit / Kultur - Vereine in Meinhard - sonstige Vereine)