INFORMATION: Zuständigkeit, Erreichbarkeit und Antragstellung beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Kassel

Leider können die Termine für Außensprechtage im Jahr 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie noch nicht geplant bzw. bekannt gegeben werden.
Auch sind keine persönlichen Besuche möglich! Bitte wenden sie sich mit ihren Anliegen daher Telefonisch, schriftlich oder per Mail an die folgende Adresse:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Mündener Str. 4, 34123 Kassel
Tel. 05 61 - 20 99-0 (Zentrale)
Tel. 05 61 - 20 99-555 Bürgerbüro Schwerbehindertenrecht
Tel. 05 61 - 20 99-556 Bürgerbüro Elterngeld
Mail: poststelle@havs-kas.hessen.de

Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag von 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

Und bitte informieren sie sich hier:

- Feststellung von Behinderungen und Merkzeichen nach dem SGB IX - vormals Schwerbehindertengesetz - HIER (bitte anklicken)
- Zahlung von Elterngeld und Beratung über Elternzeit nach dem BEEG - HIER (bitte anklicken)
- Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts, bspw. Opferentschädigung OEG - HIER (bitte anklicken)
- Pflegeeinrichtungen nach dem Hess. Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) - vormals "Heimaufsicht" - HIER (bitte anklicken)

- Online-Anträge - Schwerbehindertenrecht - HIER (bitte anklicken)



Was ist der "Hessen-Finder"?
Der Hessen-Finder ist der zentrale Zuständigkeitsfinder der hessischen Landesverwaltung. Über den Hessen-Finder erfährt der Bürger auf einfachste Weise, wer, wo und wann unter welchen Voraussetzungen für sein Anliegen zuständig ist. Die Verwaltungsleistungen sind im Hessen-Finder landesweit einheitlich, rechtssicher und leicht verständlich beschrieben und enthalten die Kontakdaten und Ansprechpartner der jeweils zuständigen Behörde.

Wo auf dieser Internetseite finde ich den "Hessen-Finder"?
Der Hessen-Finder selbst ist auf unserer Internetseite in diesem Sinn nicht zu finden, aber seine oben beschriebenen Inhalte: Diese sind nahtlos in unsere Internetseiten integriert, so dass Sie von den eigenen Inhalten nicht zu unterscheiden sind. Sie finden die Leistungen, Ansprechpartner und Kontaktdaten aus dem Hessen-Finder auf unserer Seite unter:

Dienstleistungen und Kontaktdaten der Fachbereiche der Gemeindeverwaltung Meinhard im "Hessen-Finder"

Wozu das alles eigentlich?
Am 12.10.2006 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt" (RL 2006/123/EG). Ziel dieser Norm ist die Vollendung eines einheitlichen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich. Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) bis zum 28.12.2009 sollen die bürokratischen Hindernisse in der öffentlichen Verwaltung abgebaut werden. Damit wird der grenzüberschreitende Handel von Dienstleistungen erleichtert. Mit diesem Projekt bekommt E-Government in Deutschland eine neue Dynamik: Die EU-DLRL ist eine große Chance zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.