Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde Meinhard. Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, der Ersten Beigeordneten und sechs weiteren Beigeordneten. Die Erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters. Die ehrenamtliche Beigeordneten werden für die Wahlzeit der Gemeindevertretung von dieser gewählt. Der Gemeindevorstand besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Nach § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Meinhard beträgt die Zahl der Beigeordneten in der Gemeinde Meinhard 7.